10. Der Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
10.1 dem/den/der Vorsitzenden
10.2. dem/der Geschäftsführer/in
10.3 dem/der Schatztmeister/in
Jedes der unter Ziffer 10.1 bis 10.3 erwähnten Vorstandsmitglieder ist alleine vertretungsberechtigt.
Bei vorzeitigem Ausfall eines Vorstandsmitgliedes wählt die Mitgliederversammlung bis zur satzungsmäßig anstehenden Neuwahl des betroffenen Vorstandsbereiches ein kommissarisches Vorstandsmitglied. Dieser so neu formierte Vorstand bleibt mit allen Rechten und Pflichten im Amt, bis ein neuer Vorstand durch eine satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) gewählt worden ist. Die Amtszeit des Vorstands beträgt vier Jahre.